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Wissen

CSSF und IT-Outsourcing: der Abgang ist kein Cloud-Exit

Die CSSF-Rundschreiben 12/552, 17/654 und 22/806 betreffen Auslagerung. Ein geleerter Saal ist kein Cloud-Vertrag.

Salle serveurs d’un fonds à Kirchberg prête pour enlèvement IT et destruction conforme CNPD

Zwei Vorgänge, dieselbe Nachweispflicht

CSSF 12/552 und 17/654 rahmen die IT der Institute. 22/806 präzisiert Auslagerung. Keines davon ist ein ITAD-Agrément.

Wenn ein Saal in Kirchberg leer wird, ist das Risiko nicht mehr die laufende Auslagerung — es ist der Datenträger ohne Nachweis. RecyclicTech ersetzt Ihre CSSF-Organisation nicht. Wir liefern das End-of-Life-Dossier.