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DSG und Datenschutzbehörde — was österreichische ITAD-Nachweise tragen müssen
Die Datenschutzbehörde in Wien prüft Verantwortliche, nicht ITAD-Logos. Der Nachweis sitzt bei Ihnen.

Kein Agrément, ein Dossier
Die Österreichische Datenschutzbehörde (dsb.gv.at, Barichgasse 40–42, 1030 Wien) beaufsichtigt Verantwortliche und Auftragsverarbeiter nach DSGVO und DSG. Sie lizenziert keine ITAD-Dienstleister. Wer «DSB-zertifiziert» schreibt, erfindet.
Was zählt: Löschzertifikat je Serie, definierte Methode (NIST SP 800-88), lückenlose Nachweiskette. RecyclicTech liefert das Dossier, das Ihre:n Datenschutzbeauftragte:n vorlegen kann. Die Verantwortung bleibt beim Verantwortlichen.
DSG ergänzt, ersetzt nicht
Das österreichische Datenschutzgesetz konkretisiert die DSGVO — Meldewege, Strafrahmen, Behördenzuständigkeit. Es schafft keine Sonderlöschung «à l’autrichienne». NIST SP 800-88 bleibt die technische Methode; das DSG die Nachweispflicht.
Beschwerden laufen an die Datenschutzbehörde, nicht an den ITAD-Anbieter. Deshalb muss das Dossier bei Ihnen liegen.