2026-08-22
IT-Inventar entsorgen in Österreich — was EAG-VO und DSGVO verlangen
Ein Recyclingbeleg ist kein Löschzertifikat. EAG-VO und AbfallBPV stecken den Kanal, DSGVO und DSG die Nachweispflicht je Datenträger.
Wissen
EAG-VO, AbfallBPV, DSG, Datenschutzbehörde, Löschzertifikat, NIST SP 800-88 — geschrieben für Österreich, kein Abzug aus Deutschland oder der Schweiz.

2026-08-22
Ein Recyclingbeleg ist kein Löschzertifikat. EAG-VO und AbfallBPV stecken den Kanal, DSGVO und DSG die Nachweispflicht je Datenträger.
2026-08-22
Ohne Seriennummer ist das Zertifikat für die interne Revision wertlos. Die Datenschutzbehörde kauft keine Sammel-PDFs.
2026-08-22
Österreich kauft Hardware oft noch. Zwangsrecycling verkaufsfähiger Enterprise-Geräte ist Verlust, nicht Compliance.
2026-08-22
Wien, Graz, Linz. Der Auftrag scheitert selten am Schlüssel — an der Nachweiskette, die nach dem Recycling geschrieben wird.
2026-08-22
Die Datenschutzbehörde in Wien prüft Verantwortliche, nicht ITAD-Logos. Der Nachweis sitzt bei Ihnen.
2026-08-22
Die EAK koordiniert Haushalts-EAG. ERA, UFH, ERP Austria und Interzero sind Sammelsysteme. Ein gewerblicher ITAD-Auftrag ist keine erfundene Systemmitgliedschaft. ARA ist Verpackung, nicht EAG.