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IT-Inventar entsorgen in Österreich — was EAG-VO und DSGVO verlangen
Ein Recyclingbeleg ist kein Löschzertifikat. EAG-VO und AbfallBPV stecken den Kanal, DSGVO und DSG die Nachweispflicht je Datenträger.

Zwei Rechtskreise, ein Auftrag
Die Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) verpflichtet Hersteller und Importeure zur Rücknahme und Behandlung. Für gewerbliche Altgeräte können mit den Nutzern andere Vereinbarungen getroffen werden — ein ITAD-Auftrag eines Wiener oder Grazer Betriebs ist keine Haushaltsabgabe an die EAK.
Die Abfallbehandlungspflichtenverordnung (AbfallBPV) ergänzt das AWG 2002: sie sagt, wie Elektroaltgeräte zu behandeln sind (getrennte Erfassung, Schadstoffentfrachtung, Verwertung), nicht nur dass sie eingesammelt werden. Wer nur «recycelt» ohne Behandlungspflichten zu kennen, schreibt Marketing.
Die DSGVO und das DSG verlangen, dass Sie zeigen können, was mit dem Datenträger geschehen ist. RecyclicTech schreibt nicht «EAK-zertifiziert». Wir führen gewerbliche Lose über zertifizierte, mit der EAG-VO vereinbare Kanäle und legen Löschzertifikat plus Nachweiskette in dasselbe Dossier.
Sammelquote ist nicht Ihr Löschbeleg
Seit 2019 gilt in Österreich eine Mindestsammelquote von 65 % der in den drei Vorjahren in Verkehr gesetzten Masse oder 85 % des im Jahr anfallenden EAG. Das ist eine nationale Herstellerpflicht, kein Zertifikat für Ihren Serverraum.
Green Tech Valley in der Steiermark und Kärnten bündelt Kreislaufwirtschaft. Es ersetzt weder NIST SP 800-88 noch ein Löschzertifikat je Seriennummer.